Können Sie sich vorstellen, dass man vor 30 Jahren noch überall und ständig rauchen konnte? Und gequalmt wurde zu Genüge! Egal ob im Restaurant, im Kino, am Flughafen, am Spielplatz oder im Büro – überall wurde geraucht. Zum Glück wurde Anfang der 2000er das generelle Rauchverbot eingeführt. Seitdem darf nur noch in ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Die Luft ist wieder rein – was gerade für unseren Nachwuchs viel gesünder ist.
Doch wie verhält es sich eigentlich mit E-Zigaretten? Schließlich verbrennen E-Zigaretten keinen Tabak und erzeugen somit keinen Rauch, der in den Augen brennt und sich auch den passiv Rauchenden in die Lungen setzt. Stattdessen produzieren einweg Zigaretten Dampf, der eher Wasserdampf ähnelt. Wo darf man also genüsslich an seiner E-Zigarette ziehen und wo nicht? Und unterscheiden sich die Regeln zwischen herkömmlichen Zigaretten und elektronischen Zigaretten?
Wo sind E-Zigaretten verboten?
Generell gilt, dass man überall dort dampfen kann, wo man auch Rauchen darf. Also zum Beispiel in der Außengastronomie, im Freien und in speziell markierten Raucherbereichen. Allerdings wird für das Dampfen auch schon mal eine Ausnahme gemacht. Denn schließlich wird ja kein Tabak verdampft, sondern nur Liquids. Der Dampf einer E-Zigarette ist somit weniger schädlich, riecht angenehmer und setzt sich nicht mit beißendem Geruch in den Klamotten ab.
Zudem gibt es zum Beispiel kein geltendes Gesetz, das die E-Zigarette am Arbeitsplatz verbietet. Das Büro ist also eine Grauzone, in der vom Gesetz her gesehen gedampft werden darf – dennoch kann der Arbeitgeber den elektrischen Glimmstängel trotzdem abgeneigt sein und es sich dagegen aussprechen. Mit Blick aufs Arbeitsklima und einer kollegialen Atmosphäre ist hier vor allem Feingefühl gefragt. Sprechen Sie mit Ihren direkten Sitznachbar*innen, ob diese den Dampf als störend empfinden. Gerade bei Kundenkontakt sollte die E-Zigarette auch lieber in der Tasche bleiben. Schließlich ist professionelles Auftreten immer noch wichtiger als der Rauchgenuss. In jedem Fall können Sie sich außerdem eine entspannte Raucherpause gönnen.
Verbot von E-Zigaretten im Ausland
Tatsächlich ist das Dampfen von E-Zigaretten in einigen Ländern komplett verboten. Bevor Sie also Ihre nächste Reise planen – insbesondere, wenn es nach Asien gehen soll – prüfen Sie noch einmal, ob Ihr Zielland womöglich das Dampfen als Straftat sieht. Hier eine Liste von Ländern, die die Einfuhr von E-Zigaretten oder das Dampfen verbieten. Informieren Sie sich jedoch am besten noch auf den offiziellen Landesseiten, da sich solche Informationen stetig ändern können.
- Argentinien
- Australien
- Hongkong
- Indien
- Kambodscha
- Katar
- Malaysia
- Saudi-Arabien
- Singapur
- Taiwan
- Thailand
E-Zigaretten als Alternative zur normalen Zigarette
E-Zigaretten sind zwar nicht überall gern gesehen, doch generell hat man weniger Probleme eine elektronische Zigarette zu rauchen als eine normale Zigarette. Die Gesetzeslage gibt Ihnen mehr Spielraum genüsslich Ihre E-Zigarette in der Öffentlichkeit zu dampfen. Doch handeln Sie auch rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen. Fragen Sie Menschen, die nah bei Ihnen sitzen, ob der Qualm sie stört, und akzeptieren Sie auch, wenn Sie gebeten werden die E-Zigarette auszumachen. Das gehört zur Raucher Etikette dazu! Auch gerade im Umgang mit Kindern könnte auch die elektronische E-Zigarette auf Widerstand stoßen, da Kinder leicht verführt werden.
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